Quellen in der Rue de la Fontaine
Eine nachhaltige Sicherung im Dienst der Gemeinde
Die in der Rue de la Fontaine gelegenen Quellen sind Teil der Geschichte und des wasserwirtschaftlichen Erbes der Gemeinde. Sie speisen noch heute Brunnen und den Bach und sind ein wichtiger Bestandteil des Lebensumfelds.
Während meiner Amtszeit wurde daran gearbeitet, den Schutz dieser Quellen dauerhaft zu verbessern und die rechtliche Sicherheit der Gemeinde zu stärken – im Geist von Klarheit und Verantwortung.
Eine alte Situation, lange Zeit rechtlich fragil
Der in den 1930er-Jahren errichtete Hochbehälter stellte über viele Jahre einen Teil der Wasserversorgung sicher. Das Fassungs- und Leitungsnetz verläuft jedoch über mehrere private Grundstücke.
Über Jahrzehnte hinweg funktionierte diese Wasserfassung ohne formalisierte Dienstbarkeiten:
- kein schriftlich geregeltes Wegerecht,
- kein rechtlicher Schutz der Anlagen,
- kein klarer Rahmen zur Wahrung der Interessen der Gemeinde.
Die Gemeinde verfügte somit über eine faktische, jedoch rechtlich fragile Situation.
Eine Gelegenheit, die in eine konkrete Verbesserung umgesetzt wurde
Im Zuge von Grundstückstransaktionen im Zusammenhang mit der Entstehung des Baugebiets „Le Clos des Papillons“ ergab sich die Möglichkeit, diese Quellen rechtlich abzusichern.
Anstatt den bestehenden Zustand unverändert zu belassen, entschied sich die Gemeinde für eine Lösung, die
- pragmatisch,
- rechtlich solide,
- finanziell verantwortungsvoll ist.
Der Erwerb sämtlicher Grundstücke war angesichts des Gemeindehaushalts weder realistisch noch sinnvoll. Die Eintragung von Dienstbarkeiten stellte sich als ausgewogenste Lösung dar.
Klare und dauerhafte Rechte für die Gemeinde
Zu Gunsten der Gemeinde wurden reale und unbefristete Dienstbarkeiten eingerichtet. Diese ermöglichen heute:
- ein dauerhaftes Leitungsrecht für die Wasserleitungen,
- einen garantierten Zugang für Wartungs- und technische Eingriffe,
- den Schutz der Wasserfassungsanlagen,
- das Verbot jeglicher Bebauung im Bereich der Quellen,
- die Verpflichtung, vor jeder Tätigkeit, die die Qualität oder Menge des Wassers beeinträchtigen könnte, die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.
👉 Diese Rechte sind schriftlich festgehalten, rechtlich durchsetzbar und dauerhaft.
Sie bieten der Gemeinde heute eine deutlich höhere Sicherheit als zuvor.
Bäume am Rand der bebauten Zone: eine geregelte und verantwortungsvolle Bewirtschaftung
Einige private Grundstücke am Rand der bebauten Zone wiesen große Bäume auf, die sich in unmittelbarer Nähe bestehender Wohnhäuser befanden.
In diesem Zusammenhang führten die Eigentümer Pflege- und Fällarbeiten durch, um Risiken vorzubeugen und die Sicherheit von Personen und Sachwerten zu gewährleisten.
Dabei ist festzuhalten:
- es handelte sich um private Grundstücke,
- die Gemeinde unterlag zu diesem Zeitpunkt dem Nationalen Baurecht (RNU),
- es bestand keine besondere Einstufung wie etwa ein geschütztes Waldgebiet,
- das Fällen von Bäumen ändert nichts am Nicht-Bebaubarkeitsstatus eines Grundstücks außerhalb der Bauzone.
Die Bewirtschaftung dieser Bäume unterliegt somit dem allgemeinen Recht und der Verantwortung der Eigentümer und hat keine Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung.
Eine Vorgehensweise auf Basis von Klarheit und Verantwortung
Diese Arbeit steht für eine konstante Art des Handelns: nützliche, rechtlich solide Entscheidungen zu treffen, transparent zu erklären und sich am Gemeinwohl zu orientieren.
Dieser Ansatz wird auf der Seite Klarheit, Methode und Integrität detailliert dargestellt, die die Leitprinzipien des kommunalen Handelns während der gesamten Amtszeit erläutert.
Ein klares Ergebnis für das Dorf
- besser rechtlich geschützte Quellen,
- schriftlich fixierte und dauerhafte Rechte für die Gemeinde,
- erhöhte Sicherheit ohne zusätzliche Belastung des Haushalts,
- ein respektierter Rahmen für Eigentümer ebenso wie für die Gemeinschaft.
Eine konkrete, verständliche Maßnahme, die auf die Zukunft des Dorfes ausgerichtet ist.
Philippe Huber
Kandidat in Muespach – Kommunalwahlen 2026






